Wenn das Finanzamt zweimal klingelt

Richtig vorbereitet sein bei einer Betriebspr?fung

Stehen die Pr?fer des Fiskus vor der T?r, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervosit?tslevel. Die Besucher k?ndigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausf?hrliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. „Mit einer gr?ndlichen Vorbereitung k?nnen Firmen, Freiberufler und Selbstst?ndige der Kontrolle ihrer Buchf?hrung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken“, betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor f?r Steuerrecht an der FOM Hochschule und gesch?ftsf?hrender Partner der Kanzlei JUHN Partner. Hier verr?t er, wie das richtige Warm-up f?r die Betriebspr?fung aussieht.

Pr?fungsangst kommt nicht von ungef?hr

Unregelm??igkeiten bei Umsatz, Gewinn und Kosten, Verm?genszuwachs ohne die erforderlichen Einnahmen oder starke Umsatzschwankungen – Gr?nde f?r eine Betriebspr?fung kann es viele geben. „Eine Auff?lligkeit in den Zahlen in einem Jahr f?hrt in aller Regel noch zu keiner formellen Pr?fungsanordnung“, unterstreicht der Steuerprofi. H?ufen sich die Unstimmigkeiten und sind zudem Unterlagen oder Belege nicht ordentlich, und eine un?bersichtliche Aufstellung der Zahlen erschwert den Vergleich mit den Vorjahren, erregt das die Aufmerksamkeit der Sachbearbeiter. „Dabei stehen ihnen heute ganz andere digitale Hilfsmittel zur Verf?gung als fr?her“, erg?nzt Prof. Dr. Juhn. So k?nnen sie riesige Datenmengen mit Analyseprogrammen automatisch auswerten und Durchschnittswerte f?r Branchen ermitteln. Entsprechend schnell l?sst sich feststellen, welche Firmen von der Norm abweichen. Das gilt auch f?r F?lle, wo Daten aus Steuererkl?rung und E-Bilanz nicht ?bereinstimmen.

Gr?ndlichkeit im Vorfeld

„Besteht ein konkreter Verdachtsfall, melden sich die Pr?fer des Finanzamts oft schon per Telefon, um ihren Besuch m?ndlich und noch vor der offiziellen schriftlichen Anordnung anzuk?ndigen“, erkl?rt Prof. Dr. Juhn. Dann haben Firmen etwa zwei bis vier Wochen Zeit, alle steuerrelevanten Aufzeichnungen und Belege so zu ordnen, dass sie w?hrend der Pr?fung schnell auffindbar sind. Im Idealfall haben Firmen hier eine klare Dokumentationsrichtlinie implementiert und nutzen digitale Tools zur einfachen Erfassung und Archivierung von Belegen. „Bei einer Betriebspr?fung werden normalerweise die letzten drei zusammenh?ngenden Jahre gepr?ft. Hier muss eine absolut l?ckenlose Dokumentation vorzuweisen sein“, so der Experte. Das gilt nicht zuletzt auch f?r weitere Daten- und Informationsanforderungen. Vor allem bei global t?tigen Organisationen kann das neben einer Verrechnungspreisdokumentation und der E-Bilanz etwa auch eine steuerliche Verfahrensdokumentation nach den Grunds?tzen ordnungsgem??er Buchf?hrung (GoBD) sein.

Relevanter Pr?fungsstoff

Besonders beliebte Aspekte, die das Finanzamt gerne unter die Lupe nimmt? Neben Kleinstbetragsrechnungen, Betriebsausgaben (besonders Bewirtungsbelege) und den Angaben der gesetzlichen Sozialversicherungen werfen Kontrolleure gerne auch kritische Blicke auf Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer, Investitionsabzugsbetr?ge, Sonderabschreibungen, Schuldzinsen und die private Nutzung von Firmeng?tern, insbesondere von Dienstwagen. „Vor allem Belege zu diesen Angaben empfiehlt es sich gezielt gemeinsam mit dem eigenen Steuerberater vorzubereiten“, r?t der Fachmann. Fehlen Dokumente wie Kontoausz?ge, Rechnungen, Vertr?ge oder andere steuerliche Unterlagen, m?ssen Firmen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Denn die Pr?fer haben nicht nur die M?glichkeit, den Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug zu k?rzen und bestimmte Betr?ge zum erkl?rten Gewinn hinzuzusch?tzen, sondern in bestimmten F?llen auch ein Verz?gerungsgeld von mindestens 2.500 Euro zu verh?ngen. „Damit die Kontrolleure zum Start des Pr?fungszeitraums alle relevanten Unterlagen m?glichst schnell erhalten und sichten, sollte das Unternehmen eine Ansprechperson bestimmen, die Ausk?nfte erteilen darf“, f?gt Prof. Dr. Juhn hinzu. Am besten geeignet sind hierf?r neben geschulten Angestellten auch Steuerfachleute, die f?r Fragen zur Verf?gung stehen. „Beendet ist die Pr?fung offiziell nach der Schlussbesprechung bzw. mit dem Abschlussbericht, der als Basis f?r neue Steuerbescheide dient. Je nach Gr??e des Unternehmens kann das bereits nach wenigen Tagen der Fall sein oder erst nach mehreren Wochen“, so der Experte.
Weitere Informationen unter: juhn.com

Keywords:Finanzamt, Betriebspr?fung, Steuern

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