Vertragshilfe24 warnt: Lebensversicherungskunden droht Kündigungsverbot

In wirtschaftlich schwierigen Situationen f?r Versicherungsunternehmen kann die BaFin den Kunden verbieten zu k?ndigen.

Der Bundesanstalt f?r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt eine wichtige Aufgabe zu, die dar?ber entscheiden kann, ob sich eine Wirtschaftskrise entwickelt oder diese verhindert wird. Besonders im Fokus stehen dabei Lebensversicherer, die Milliarden von Kundengeldern verwalten.
Diese gro?en Summen w?re im Fall einer Insolvenz weitestgehend verloren. Selbst der Schutzmechanismus der Versicherungsbranche Protektor w?re mit der St?tzung einer gro?en Gesellschaft schnell ?berfordert. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber der BaFin eine Reihe von Ma?nahmen an die Hand gegeben, die im Fall einer drohenden Insolvenz eingeleitet werden k?nnen.
Die Versicherungen k?nnten damit vor dem wirtschaftlichen Aus bewahrt werden. Die Kunden jedoch w?ren fast immer die Leidtragenden.

Ex-Vorstand: BaFin kann die Vertragsk?ndigung untersagen.

Insbesondere der Paragraph 222 Versicherungsaufsichtsgesetz kann Versicherungskunden in eine ausweglose Situation f?hren. Das Gesetz sieht vor, dass die BaFin eine K?ndigung des Vertrages f?r unbestimmte Zeit untersagen darf. Sollten Kunden also bemerken, dass ihre Versicherung in Schwierigkeiten steckt und den Versuch unternehmen, das investierte Kapital zu retten, wird das von einem auf den anderen Tag unm?glich. Der ehemalige Versicherungsvorstand Sven Enger sieht ein Dilemma f?r die Versicherten: „Versicherungskunden k?nnen in der Regel erst reagieren, wenn es bereits zu sp?t ist. Kaum ein Verbraucher hat im Blick, wie es um die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung seiner Versicherung bestellt ist. Daher k?men viele Versicherte in die unangenehme Situation, dass es f?r eine K?ndigung zu sp?t ist, wenn sie bemerken, dass die Lage gef?hrlich und ein Eingreifen der BaFin n?tig ist.“.

Mehr Informationen zum ?222 VAG und seinen Auswirkungen auf Sie als Lebensversicherungskunde, erhalten Sie in diesem Interview von Sven Enger mit dem Verbraucherportal Vertragshilfe24:
https://vertragshilfe24.de/sven-enger-lebensversicherung-kuendigung-verbot/

Vertragshilfe24: Lebensversicherung r?ckabwickeln, bevor es unm?glich wird.

Die Absicht des K?ndigungsverbots ist nachvollziehbar. Es soll vermieden werden, dass eine K?ndigungswelle die Gesellschaften endg?ltig in eine ausweglose wirtschaftliche Situation treibt. F?r den einzelnen Versicherten ist dies jedoch insbesondere dann h?chst problematisch, wenn er viel Geld in einen einzelnen Vertrag, etwa eine Lebensversicherung, investiert hat. Spricht die BaFin erst einmal ein K?ndigungsverbot aus, bleibt den Betroffenen nur darauf zu hoffen, dass sich die Situation Ihrer Versicherung ma?geblich verbessert.

Brancheninsider Sven Enger empfiehlt deshalb, dass man handelt, solange dies noch m?glich ist: „Wer keine b?se ?berraschung erleben und sein Kapital sch?tzen m?chte, sollte sich fr?hzeitig vom Vertrag trennen. F?r die meisten Verbraucher, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, ist die R?ckabwicklung die beste Option. Anders als bei Verkauf oder K?ndigung hat man bei einer R?ckabwicklung die Chance, weit mehr als den R?ckkaufswert zu erhalten.“.

Ob Erfolgsaussicht auf die R?ckabwicklung der eigenen Lebensversicherung besteht, l?sst sich in wenigen Minuten mit diesem kostenlosen Rechner ermitteln: https://vertragshilfe24.de/rechner/

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