Kryptowährungen und die Steuererklärung

Essen – „Auf virtuelle W?hrungen oder sogenannte Kryptow?hrungen wie Bitcoin oder Ether muss gegebenenfalls Einkommensteuer gezahlt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kryptow?hrungen an der B?rse gehandelt und gewinnbringend verkauft werden. Die Ver?u?erungsgewinne sind im Privatverm?gen als sonstige Eink?nfte, sogenannte private Ver?u?erungsgesch?fte, anzugeben“, informiert Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert.

Sie werden besteuert, wenn
– zwischen An – und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und
– die Summe aller Gewinne aus privaten Ver?u?erungsgesch?ften innerhalb eines Jahres mehr als 599 Euro betr?gt.

Eine Ver?u?erung liegt auch dann vor, wenn mit Kryptow?hrungen bezahlt wird – z.B. eine Dienstleistung oder der Kauf einer anderen Kryptow?hrung – oder wenn sie in regul?re staatliche W?hrungen getauscht werden. Wenn es sich bei der Kryptow?hrung um Betriebsverm?gen handelt, wird auch diese Ver?u?erung besteuert. Dabei wird – nach den allgemeinen Grunds?tzen – die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Buchwert angesetzt.

„Der Handel mit Bitcoins und anderen Kryptow?hrungen am Spotmarkt unterliegt dem pers?nlichen Einkommensteuersatz, sofern die Gewinne innerhalb eines Jahres realisiert werden. Wird die Kryptow?hrung l?nger als ein Jahr gehalten, sind die Gewinne steuerfrei“, erl?utert Steuerberater Roland Franz.

Im Gegensatz dazu unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin- und Krypto-Zertifikaten und/oder ETFs in Deutschland einer festen Steuer von 25 Prozent.

Und noch einmal: Eine Ver?u?erung liegt auch dann vor, wenn man mit Kryptow?hrungen bezahlt und eine andere Kryptow?hrung kauft, oder wenn man seine Kryptow?hrung in regul?re staatliche W?hrungen tauscht.

Das Bundesministerium f?r Finanzen hat zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Kryptow?hrungen und damit zusammenh?ngenden Sachverhalten (Blockerstellung, Staking, Lending, Hard Forks, Airdrops, Besonderheiten bei Utility und Security Token sowie Token als Arbeitnehmereink?nfte) eine Handlungsanweisung (sog. BMF-Schreiben) an die Finanz?mter herausgegeben. Bei den Finanz?mtern findet das Schreiben bundesweit Anwendung.

Quelle:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.html

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