GDL verteidigt sich erneut erfolgreich gegen Deutsche Bahn mit MOOG

Das Landesarbeitsgericht Hessen best?tigt Streikrecht der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivf?hrer

Frankfurt/Darmstadt, 12. M?rz 2024 – Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivf?hrer (GDL) verteidigt sich erneut erfolgreich mit Unterst?tzung der Darmst?dter Wirtschaftskanzlei MOOG Partnerschaftsgesellschaft in zwei Instanzen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen) gegen einen Eilantrag des Deutsche-Bahn-Arbeitgeberverbands AGV MOVE. Die Entscheidung des LAG Hessen ist nicht mehr durch Rechtsmittel angreifbar.

Wie schon das Arbeitsgericht folgte auch das Berufungsgericht den Rechtsauffassungen der GDL. Das LAG Hessen hielt den Streik f?r zul?ssig, da die GDL rechtm??ige Streikziele verfolge. Insbesondere seien Umst?nde und ?u?erungen der GDL, die vor dem eigentlichen Streikbeschluss get?tigt wurden, rechtlich unerheblich bei der Frage, welche Streikziele verfolgt werden. Der Streik sei auch nicht unverh?ltnism??ig. Eine Ank?ndigung der Streikma?nahmen 22 Stunden vor dem Streikbeginn im G?terverkehr und 30 Stunden vor dem Streikbeginn im Personenverkehr sei ausreichend. Dies gelte auch f?r Betriebe der Daseinsvorsorge. Innerhalb der Ank?ndigungsfrist sei es zudem m?glich, erforderliche Notdienstarbeiten zu gew?hrleisten.

Anwaltlich vertreten wurde die GDL vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und LAG Hessen durch Dr. Tobias Moog und Franziska Langer von der MOOG Partnerschaftsgesellschaft Darmstadt sowie Christof Kleinmann und Dr. Arne Lordt von Graf von Westphalen Frankfurt. Der AGV MOVE wurde durch Thomas Ubber sowie Dr. Felicia von Grundherr von Allen & Overy vertreten.

Keywords:Moog Partnerschaftsgesellschaft, Bahnstreik, GDL, Deutsche Bahn, Gewerkschaft Deutscher Lokomotivf?hrer, Wirtschaftskanzlei Darmstadt

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